Beerdigung

Der Tod eines geliebten Menschen ist eine schmerzhafte Erfahrung. Die Situation kann überfordern. Was ist zu tun? Ob zu Hause, im Krankenhaus oder im Pflegeheim: Sich Zeit nehmen, Zeit lassen. In der Regel darf ein verstorbener Mensch 36 Stunden aufgebahrt werden. Nehmen Sie in Ruhe Abschied. Sie können auch nahestehenden Nachbarn, Freunden oder Kollegen die Möglichkeit geben, von der verstorbenen Person Abschied zu
nehmen.

Ist der Angehörige zu Hause gestorben, dann rufen Sie den Hausarzt, damit er zur Leichenschau kommt und den Totenschein ausstellt.
Wenn sie sich ausreichend verabschiedet haben, dann rufen Sie einen Bestattungsdienst, damit der Leichnam abholt wird. Die Tage darauf erfolgt das Gespräch mit dem Bestatter, um die Form (Erdbestattung oder Verabschiedung im Krematorium oder Urnentrauerfeier), sowie Ort, Tag und Uhrzeit für die Bestattung (Sarg oder Urne) oder Verabschiedung festzulegen.

In der Stadt München wird dann der Bestatter die Vereinbarung an den Katholischen Bestattungsdienst weitergeben, der wiederum das zuständige Pfarramt informiert, sodass sie als nächste Angehörige von einem Seelsorger oder einer Seelsorgerin angerufen werden.

Auf Wunsch kann im Pfarramt oder bei ihnen zu Hause ein Gespräch stattfinden, um die Trauerfeier persönlich zu gestalten.

Jedes Mitglied der kath. Kirche hat Anspruch auf eine Seelenmesse (ein Requiem nach Kirchenrecht, can. 1176). In vielen Pfarrgemeinden wird ein Monatsrequiem gefeiert, bei dem für mehrere Verstorbenen namentlich gebetet wird.

Manche zögern, doch das Trauermahl hat eine gute Tradition. Es tröstet gemeinsam zu Essen und zu Sprechen. Bilder, Geschichten und Anekdoten können ausgetauscht werden.